LA DI Achhorner: „Wenn die ‚Ärztezentrum Betriebs GmbH‘ keine Befugnis hatte Tests auszustellen, dann sind
alle ausgestellten Test ungültig.“ FPÖ kontert den Aussagen des Tiroler Landesamtsdirektors Mag. Forster, umstrittene Gesellschaft ist offizieller Partner des Landes Tirol.

Die Corona-Testungen durch einen Versicherungs- und Immobilienmakler unter der Firma „Ärztezentrum Betriebs GmbH“, beweist für FPÖ-Landtagsabgeordnete, DI Evelyn Achhorner, massive Baustellen im Pandemiemanagement: „Auf der Liste der
Testmöglichkeiten niedergelassener Ärzte des Landes Tirol steht an erster Stelle in Innsbruck und Telfs die Ärztezentrum-Betriebs GmbH als Anbieter. Das heißt, diese Gesellschaft ist offizieller Partner von ‚Tirol testet‘. Auf den ausgestellten Tests wird also der Tiroler Adler verwendet“, konkretisiert DI Achhorner und entgegnet dem Tiroler Landesamtsdirektor Mag. Herbert Forster, der heute im ORF kundtat, dass das Land Tirol die Zusammenarbeit mit solchen Ärzten beenden und die Ärztekammer informieren wolle, und Mag. Forster Sanktionen in den Raum stellte. „Da muss der Landesamtsdirektor bei sich selbst anfangen und kann die Verantwortung nicht auf die Ärztekammer abschieben. Nur weil Ärztezentrum draufsteht, müssen noch lange keine Ärzte drin sein. Ein Blick ins Firmenbuch sagt alles. Demnach ist es eine Versicherungs- und Vermögensberatungsgesellschaft“, kontert DI Achhorner.

Die FPÖ-Politikerin rät Mag. Forster und den Beamten des Landes Tirol, dass man sich zukünftige Vertragspartner im Vorfeld genau anschauen sollte. „Denn eines ist klar, wenn die ‚Ärztezentrum Betriebs GmbH‘ keine Befugnis hatte Tests auszustellen,
dann sind alle ausgestellten Test ungültig. Die Rechtsfolgen sind unabsehbar, vor allem in finanzieller Hinsicht.“ Abschließend zitiert DI Achhorner die gesetzlichen Regelungen: „Testungen, die nicht durch gesetzlich befugte Personen oder nicht entsprechend der berufsrechtlichen Bestimmungen durchgeführt werden, gelten nicht als Nachweis einer befugten Stelle im Sinne des § 17 4. COVID-19-SchuMaV.“

07.05.201