Ambulatorium für Schwangerschaftsabbruch und Familienplanung: Es gibt zwar eine rechtliche Grundlage für einen Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei Monate, nämlich die Fristenlösung, aber es gibt weder ein Krankenhaus noch ein Ambulatorium, die solche Möglichkeiten anbietet. Man ignoriert einfach die lebensnahe Wirklichkeit der Frauen. Die TILAK hätte schon seit Jahren ein Angebot entsprechend der Fristenlösung zur Verfügungen stellen müssen!